Krankenkasse
Wer zahlt die Psychotherapie?
Die Psychotherapie ist privat zu bezahlen. Beinahe jede private Krankenversicherung retourniert die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Die Kosten für Psychotherapie können im Steuerausgleich bzw. der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Werden die Kosten der Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen?
Eine volle Kostenübernahme oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse ist derzeit nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
Folgende Kosten werden rückerstattet:
Gebietskrankenkasse erstattet €28,-
KFA Wien erstattet €28,-
SVB erstattet €50,-
BVA erstattet €40,-
VAEB erstattet €28,-
SVA erstattet €21,80
Was muss ich machen, um die Kosten von der Krankenkassa rückerstattet zu bekommen?
Am besten sie gehen vor der ersten spätestens nach der ersten psychotherapeutischen Sitzung zu ihrem Hausarzt und bitten um eine ärztliche Untersuchung und eine Bestätigung für Psychotherapie. Wenn sie ihrem Hausarzt sagen, dass sie diese Bestätigung für den Kostenzuschuss von der Krankenkasse benötigen, weiß er, was zu tun ist. Diese Bestätigung reichen sie dann mit meiner Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei ihrer Krankenkasse persönlich, per Post oder per E-Mail ein. Dann bekommen sie die Kosten rückerstattet.